CORONA PANDEMIE bedingte Einstellung des Übungsbetriebs ab Montag 02. November 2020 in Sporthallen und Sportplätzen
Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,
Liebe Vereinsmitglieder,
die zweite Corona-Welle hat uns jetzt voll erwischt. Die Bundeskanzlerin und Regierungschefinnen und Regierungschefs haben beim Corona-Gipfel am Mittwoch 28.10.2020 ergänzend zu den bisher getroffenen Beschlüssen, den Teil-Lock down befristet bis zum 30.11.2020 vereinbart.
Noch ist der Beschluss nicht rechtskräftig, aber es ist davon auszugehen, dass die Maßnahmen ab Montag greifen werden.
Um am Montag nicht vor verschlossenen Sporthallen zu stehen zu müssen, gehen wir in Vorlage und unterbrechen den Sport- und Übungsbetrieb umfänglich ab Montag, 02.11.2020 bis vorerst Ende November.
Folgend der offizielle Text:
5. Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind,
werden geschlossen. Dazu gehören:
a. Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen
b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und
draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
c. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports
allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten
Sportanlagen,
e. Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen,
f. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.
So hart uns diese Entscheidung auch trifft, müssen wir uns doch immer im Klaren sein: „Die Gesundheit aller hat absoluten Vorrang“
Mit sportlichem Gruß
Margot Kemmler
Vorsitzende